Fragen & Antworten
2. Rund um die Anmeldung
- Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?
- Welche Möglichkeiten der Anmeldung habe ich?
- Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitlicher Ablauf der Anmeldung ?
- Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhält?
- Welche Unterlagen muss ich bei Anmeldung eines Platzes einreichen?
- Was ist eine Betreuungszeitstufe und wonach richtet sich diese?
- Was kostet mich der Kita/Hort-Platz im Monat?
- Was ist im Betreuungsvertrag geregelt?
- Gehört die Eingewöhnungsphase bereits zur vertraglich vereinbarten Betreuung?
3. Rund ums Kind
- Wie sehen die ersten Tage für mein Kind in der Kita aus?
- Was geschieht, wenn mein Kind Angst hat, sich von mir zu trennen?
- Wie ist mein Kind in der Einrichtung versichert?
- Welche besonderen Hilfen bieten Kitas für behinderte Kinder?
- Wie beziehen die Kitas uns als Eltern mit ein?
- Wie kann ich mich als Elternteil stärker in den Kita-Alltag einbringen?
- Was mache ich, wenn mein Kind Krank ist und nicht in die Kita kommen kann?
- Welche Grundeinstellung hat der Eigenbetrieb zu meinem Kind?
- Wie gestalten die Kita`s die schwierige Zeit des Überganges von der Kita in die Grundschule?
- Wie sichert der Eigenbetrieb eine gute Qualität in den Kitas?
- Wie wird das Bildungsprogramm des Landes in den Kita`s umgesetzt?
5. Rund um Änderungen der Betreuungszeitstufe
- Ich bin arbeitslos geworden, welche Folgen ergeben sich für mein Kind hinsichtlich der Betreuungszeitstufe?
- Ich habe eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (mehr als 25 Std. in der Woche) und mein Kind muss daher mehr Stunden als bisher in der Kita betreut werden, was muss ich tun?
- Welche Nachweise müssen bei Änderung der Betreuungsstufe vorgelegt werden?
6. Rund um Änderungen der Wohnanschrift
7. Rund um Änderungen des Familiennamens
9. Rund um die Kündigung des Betreuungsvertrages
Kann ich mir Einrichtungen vor Anmeldung vor Ort anschauen?
Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Bitte rufen Sie in der Einrichtung an und vereinbaren einen Termin. Die Leiterin führt Sie gern durch die Einrichtung und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung.
Welche pädagogischen Konzepte kann ich in den Kitas und Horten des Eigenbetriebs finden?
In den 45 Kindertagesstätten und 5 Horten ist die grundlegende pädagogische Arbeit am
Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und der Trägerphilosophie des Eigenbetriebes
ausgerichtet.
Jede Einrichtung hat aber den individuellen Freiraum ihre konzeptionellen Schwerpunkte und
Ansätze entsprechend der Bedingungen und Bedarfe zu gestalten, so finden die Erkenntnisse z.B. der
Montessorie-, Reggio- und Fröbelpädagogik im Kita-Alltag Anwendung. Im Eigenbetrieb arbeiten Kitas
mit folgenden Zertifizierungen: Kneipp Kita, Kita nach Situationsansatz
(Kompetenzzentrum), Umwelt-Kita und ein Kind-Eltern-Zentrum ist im entstehen. Es gibt 7 integrative
Kindereinrichtungen. Weiterhin orientieren sich Einrichtungen am Bewegungskonzept nach Elfriede
Hengstenberg und Emy Pickler, andere haben als Profil den musischen oder den naturorientierten
Schwerpunkt gewählt. Für viele der Kitas des Eigenbetriebes ist die Verbundenheit zur Stadt Halle
von großer Wichtigkeit. So machen die Kinder sich mit Sehenswürdigkeiten und der Geschichte
vertraut und beteiligen sich an den Höhepunkten in ihrem Umfeld.
Einen Überblick über alle Einrichtungen finden Sie
hier.
Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?
Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.
Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitlicher Ablauf der Anmeldung ?
I. Möglichkeiten der Anmeldungen zur Aufnahme des Kindes in die Kinder/Hort-betreuung.
1.
online
2. persönlich in der in der Geschäftstelle im Team Einnahmemanagement/ Platzvergabe
3. per Post mit Anmeldeformular (als
pdf-Datei)
II. Bei online-Anmeldungen erhalten Sie eine Bestätigung per eMail; bei postalischer und
persönlicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
III. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle des Eigenbetriebes werden die
Daten unmittelbar in die Datenbank eingepflegt.
IV. Hat die gewählte Kita/der Hort oder das gewählte Angebot freie Plätze, wird ein
Betreuungsvertrag, in dem Betreuungsumfang und Betreuungsangebot festgelegt sind, mit den
Sorgeberechtigten abgeschlossen. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der
monatlich zu zahlende Beitrag festgelegt wird.
Bei nicht Vorhandensein freier Plätze wird das angemeldete Kind auf eine Warteliste
gesetzt.
V. Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kitas des Eigenbetriebes betreut werden,
wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung des Jugendamtes vorliegt. Dazu müssen die
Erziehungsberechtigten einen Antrag an die für diese Kita regional zuständige Außenstelle des
Jugendamtes stellen.
VI. Für Eltern, die kurzfristig eine Arbeit aufnehmen und deshalb einen Kita-/Hortplatz
benötigen oder für Familien, die nach Halle zuziehen kann das Verfahren auf Nachweis verkürzt
werden.
Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhält?
Mit Einarbeitung Ihres Antrages in die Datenbank wird die Verfügbarkeit des Wunschplatzes
geprüft (ggf. werden Ersatzeinrichtungen angeboten).
Vor Betreuungsvertragsabschluss erhalten Sie postalisch einen Terminvorschlag zur
Unterzeichnung, an welchem Sie möglichst alle Nachweise mitbringen.
Welche Unterlagen muss ich bei Anmeldung eines Platzes einreichen?
Generell sind folgende Unterlagen in Kopie mitzubringen:
die Anmeldung vorzunehmen
> bei Betreuung von mehr als 25 Wochenstunden muss der Bedarf nachgewiesen werden:
- Erwerbstätige - Nachweis der Erwerbstätigkeit
- Selbständige - Gewerbeanmeldung
- Freiberufler - Nachweis der Steuernummer
- ALG Empfänger - Eingliederungsvertrag / ARGE-Bescheid
- Studenten - Immatrikulationsbescheinigung
- Auszubildende - Ausbildungsvertrag
- Schüler - Schulbescheinigung
- Alleinerziehende - Unterhaltsnachweis
- Mutterschutz - Kopie Mutterpass oder Nachweis über voraussichtlichen Entbindungstermin (Ausstellung durch den Arzt)
> Unterhaltsnachweis bei Alleinerziehenden
- Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
- Unterhaltsnachweis vom Vater
> Geschwisterkind(er) die im Haushalt leben und eine Kindertagesstätte oder einen Hort besuchen
- Kopie vom Betreuungsvertrag oder Kostenbescheid eines anderen freien Trägers
Was ist eine Betreuungszeitstufe und wonach richtet sich diese?
Eine Betreuungszeitstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit.
Diese richtet sich danach, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
Was kostet mich der Kita/Hort-Platz im Monat?
Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle vom 01.07.2009.
Gebührenübersicht:
KRIPPE (0-3 Jahre)
25 h 40 h 50 h 60 h
110 € 150 € 180 € 210 €
KINDERGARTEN (3-6 Jahre)
25 h 40 h 50 h 60 h
80 € 110 € 130 € 160 €
HORT
30 h 35 h
55 € 65 €
Die höchste Gebühr bei mehreren betreuten Kindern beträgt maximal 260 € pro Monat gemäß § 5 (5) Gebührensatzung.
Gastgebühren für die befristeten Gastkinder bis zu 5 Stunden täglich: 6,00 € pro Tag
Gastgebühren für die befristeten Gastkinder über 5 Stunden täglich 8,00 € pro Tag
Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.
Gebühren für die Teilnahme an Ferienspielen (für Kinder ohne monatlichen Hortplatz): 20,00 € pro
Woche
Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00
€ zu entrichten.
Was ist im Betreuungsvertrag geregelt?
Gehört die Eingewöhnungsphase bereits zur vertraglich vereinbarten Betreuung?
Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, ca. 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.
Wie sehen die ersten Tage für mein Kind in der Kita aus?
Eltern, die ihr Kind in der Kita anmelden, sind häufig hin -und hergerissen. Einerseits freuen
sie sich darauf, dass sie wieder ins Berufsleben einsteigen können, auf der anderen Seite steht die
erste längere Trennung vom Kind bevor.
Daher ist uns die Eingewöhnungsphase Ihres Kindes sehr wichtig!
Unser Ziel ist es, die Eingewöhnung so individuell wie möglich nach den Bedürfnissen des
Kindes zu gestalten. Bereits im Aufnahmegespräch besprechen wir mit Ihnen die individuelle
Eingewöhnung Ihres Kindes. Die Zeit der gemeinsamen Eingewöhnung kann ein paar Tage oder auch
Wochen dauern. Die Eingewöhnungszeit ist bei jedem Kind unterschiedlich und erfordert daher einen
engen und vertrauensvollen Kontakt zu den Erzieherinnen und Erziehern. Wir wissen aus Erfahrung,
dass die Eingewöhnung ein einschneidendes Erlebnis für alle Beteiligten ist. Hierbei bewältigen die
Kinder ihren ersten Übergang, den von zu Hause in die Kita.
Tipps zur Eingewöhnung :
· Nutzen Sie die Möglichkeiten einer sanften Eingewöhnung!
· Steigern Sie die Aufenthaltsdauer Ihres Kindes langsam!
· Steigern Sie die Abwesenheit von Ihrem Kind schrittweise!
Unsere eigens für die Eingewöhnung entwickelte Broschüre, soll Ihnen noch weitere Tipps geben
und alle noch offenen Fragen beantworten.
Was geschieht, wenn mein Kind Angst hat, sich von mir zu trennen?
Für Kinder ist die Familie das gewöhnte zu Hause, ein vertrauter Ort. Somit ist die Eingewöhnung und Trennung ein erster großer Schritt, den die Kinder zum Teil selbst bewältigen müssen. Diese Phase in der Kindheit, in denen sich der gewohnte Alltag und das Beziehungsgefüge ändern, ist keine einfach zu bewältigende Veränderung. Bei Irritationen oder Angst suchen Kinder bei ihren Eltern Schutz; sie zeigen Bindungsverhalten. Vielleicht hilft es schon zu wissen, dass fast alle Kinder weinen und eine Zeit lang nur bei ihren Eltern bleiben wollen. Die Angst von den Eltern verlassen zu werden ist angeboren. Um Ängste schneller abzubauen, bringen Sie etwas Vertrautes von zu Hause mit z.B. ein Kuscheltier, ein Kuscheltuch oder ein Bild von der Familie. Oftmals helfen schon diese kleinen Dinge, die ersten Momente der Trennung und Ängste besser zu bewältigen. Die Anwesenheit der Eltern wird erst dann entbehrlich, wenn das Kind zu einer Erzieherin eine Beziehung aufgebaut hat. Zumindest eine bindungsähnliche Beziehung.
Wie ist mein Kind in der Einrichtung versichert?
Ihr Kind ist in unseren Einrichtungen automatisch über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt mit Sitz
in Zerbst unfallversichert.
Dazu zählen auch Aktivitäten der Krippe, des Kindergartens oder Horts außerhalb der
Öffnungszeiten oder an anderen Orten wie z.B. Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Sportfeste,
Feiern, Theaterbesuche. Auch auf den Wegen zur Kita und zurück nach Hause ist Ihr Kind versichert.
Nicht versichert sind hingegen rein private Tätigkeiten. Hierzu zählen z.B. private
Unterbrechungen der Wege zur Einrichtung oder zurück nach Hause (Einkauf), Umwege aus privaten
Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Kita.
Falls Ihr Kind in der Kita oder bei einer dortigen Veranstaltung einen Unfall hat, wissen die
Mitarbeiterinnen, was zu tun ist. Passiert ein Unfall in der Einrichtung oder auf
dem Weg zur Einrichtung bzw. nach Hause, teilen Sie der Ärztin/dem Arzt mit, dass es sich um
einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung/ Hort handelt! Bitte
informieren Sie so schnell wie möglich die Einrichtung Ihres Kindes, damit der Unfall gemeldet
werden kann!
Welche besonderen Hilfen bieten Kitas für behinderte Kinder?
In unseren integrativen Kindereinrichtungen spielen, lernen und leben behinderte und
nichtbehinderte Kinder unbefangen, vorurteilsfrei und solidarisch gemeinsam. Diese Vorstellung ist
bei allen Beteiligten zum Selbstverständnis geworden, denn jedes Kind wird so, wie es ist, mit
seinem ihm eigenen Verhalten, mit seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten, mit seinem Anders-Sein
angenommen.
Das Ziel der Integration ist, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf lernen, trotz ihrer
Behinderung ihr Optimum an Unabhängigkeit und sozialer Teilhabe zu entwickeln, im Alltag viele
anregende Erlebnisse haben und soziale Beziehungen eingehen können.
Um die Kinder professionell zu fördern sind personelle, bauliche und materielle Bedingungen
geschaffen. Wichtig ist auch die enge Zusammenarbeit der Heilpädagoginnen, Erzieherinnen und
Erzieher mit den Eltern. In erster Linie die Eltern wissen um die Besonderheiten ihrer Kinder, umso
mehr ist der tägliche intensive Austausch um das Befinden ihres Kindes wichtig. Für jedes Kind
werden individuelle Förderpläne erstellt. Die integrativen Einrichtungen arbeiten sehr eng mit
Therapeuten und intensiv mit Sondereinrichtungen und Sonderschulen zusammen, um die weitere
Entwicklung entsprechen den Bedürfnissen des einzelnen Kindes langfristig zu planen.
Wie beziehen die Kitas uns als Eltern mit ein?
Eltern erwarten neben einer guten Betreuung ihres Kindes auch zunehmend mehr
Partizipationsmöglichkeiten. Damit bekommt die Zusammenarbeit eine immer größer werdende Bedeutung.
Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht das gemeinsame Bemühen um die Entwicklung und das
Wohlbefinden des Kindes. Unser Ziel ist es, eine Erziehungspartnerschaft auf der Grundlage
gegenseitiger Akzeptanz einzugehen. Daher ist ein Schwerpunkt in unserer Trägerphilosophie wie
folgt formuliert:
„Wir setzen uns für eine aktive Erziehungspartnerschaft mit allen Beteiligten ein – Eltern
sind die Experten für ihre Kinder."
Wie kann ich mich als Elternteil stärker in den Kita-Alltag einbringen?
Eltern können selber als Akteure in den Alltag der Kita eingebunden werden und übernehmen durch
ihre Mitarbeit Verantwortung.
· Eltern beteiligen sich an der Konzeptionsentwicklung.
· Sie bringen sich in die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von
Festen und
Feiern mit ein.
· Eltern werden ermutigt ihre eigenen Kompetenzen einzubringen.
· Sie nehmen an Aktivitäten und Angeboten teil.
· Es werden Interessengruppen / Gesprächsrunden organisiert
Ein „ Standardangebot “ für die Zusammenarbeit und Elternmitarbeit gibt es nicht. Nur durch
nutzen von verschiedenen Formen der Elternarbeit kann herausgefunden werden, welche sich für die
jeweilige Elternschaft am besten eignen. Das macht für uns die Zusammenarbeit in jeder einzelnen
Kita interessant und abwechslungsreich.
Was mache ich, wenn mein Kind Krank ist und nicht in die Kita kommen kann?
Es ist wichtig, dass Sie in der Kita anrufen und Ihr Kind entschuldigen. Auch das Essen
muss beim Essenanbieter abgemeldet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Leiterin bzw. dem
Essenanbieter welche Zeiten zu beachten sind. War Ihr Kind längere Zeit krank, ist eine
ärztliche Bescheinigung nötig, bevor es wieder die Einrichtung besuchen kann. Ansteckende
Krankheiten (Kinderkrankheiten, Durchfall etc.) teilen Sie bitte schnellstmöglich der Kita mit, so
dass diese ihren Meldepflichten nachkommen kann.
Welche Grundeinstellung hat der Eigenbetrieb zu meinem Kind?
Gemäß der Trägerphilosophie des Eigenbetriebs stehen die Gesundheit und das Wohl der Kinder bei
unserem gesamten Tun und Handeln im Mittelpunkt.
Die Kindereinrichtungen verstehen sich zuerst als Bildungs- und Erziehungseinrichtung. Als
Ort der Betreuung soll sie den Kindern Sicherheit und Vertrautheit bieten.
Die Kinder sollen gern in unsere Kitas kommen und Spaß beim Spielen und damit beim Lernen,
Ausprobieren, Bewegen etc. haben.
Uns ist wichtig, dass die Kinder in ihrer Persönlichkeit wahr und ernst genommen werden.
Die Neugierde und das Interesse der Kinder ist Ausgangspunkt für das gesamte pädagogische
Handeln der Kindereinrichtungen.
Der Eigenbetrieb schafft hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen.
(Siehe auch Trägerphilosophie)
Wie gestalten die Kita`s die schwierige Zeit des Überganges von der Kita in die Grundschule?
Eine wichtige Situation für Kinder und Eltern ist der neue Lebensabschnitt Schule. Die
Kindereinrichtungen gehen ganz bewusst an die Gestaltung dieses Überganges heran und machen diese
zum Bestandteil ihres pädagogischen Konzeptes. Mit Beginn des Besuches der Kindereinrichtung, ist
es Grundhaltung der Erzieherinnen und Erzieher die Kinder in ihrer Neugier zu stärken und
ganzheitliche Bildungsprozesse heraus zu fordern. Die Kinder werden bei der Gestaltung von
Übergängen in der Kindereinrichtung einbezogen, so werden ihnen Ängste vor Veränderungsprozessen
genommen und sie gehen gestärkt den Übergang in die Schule an.
Es findet ein intensiver Austausch zwischen Kita, Grundschule und Hort über pädagogische und
didaktisch-methodische Konzepte statt. Grundvoraussetzung für den pädagogischen Dialoges ist,
am Entwicklungsstand, den Begabungen, Bedürfnissen und Fähigkeiten jedes Kindes anzusetzen. Alle
Einrichtungen streben einen Kooperationsvertrag mit Grundschule und Hort an, der das gemeinsame
Vorgehen aller Beteiligten im Interesse der Kinder und Eltern vereinbart. Kinder lernen Schule und
Hort durch Besuche kennen, sie erleben den Unterricht, stellen Fragen, um eigene Ängste ab zu
bauen. Wichtige Ziele sind z. B. die Neugier der Kinder heraus zu fordern, das Selbstbewusstsein zu
stärken, Werte im sozialen Zusammenleben zu verinnerlichen, Fähigkeiten zu fördern …. Trotz der
vielen Fragen und Ungewissheiten, die die Kinder bewegen, gehen sie bei intensiver Vorbereitung mit
Freude und Stolz in diesen Lebensabschnitt.
Viel mehr Verunsicherung ist bei den Eltern erkennbar, aus diesem Grund ist es wichtig,
gemeinsame Veranstaltungen mit den Eltern zu organisieren. Die Eltern bewegen viele Fragen (Wird
mein Kind den neuen Anforderungen gerecht werden? Wie gehen wir in der Familie mit der neuen
Situation um? Welche Kompetenzen braucht mein Kind noch? u. v. m). Für sie ist der Schuleintritt
mit großen Erwartungen verbunden, denn alle wollen das Beste für die Zukunft ihres Kindes. In
gemeinsamen Gesprächsrunden werden die Eltern mit ihren Fragen ernst genommen, damit gelingt es
ihnen ihrem Kind die nötige Sicherheit für den Übergang zu vermitteln.
Wie sichert der Eigenbetrieb eine gute Qualität in den Kitas?
Unsere Qualitätssicherung heißt
„ Kita Frühling“. Der „
Kita Frühling“ hilft den Kindereinrichtungen, die gute Qualität von Bildung, Erziehung und
Betreuung unter gezielter Schwerpunktsetzung weiter zu verbessern.
Der „ Kita Frühling“ ist in enger Kooperation zwischen dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten
und Mc Kinsey & Company Berlin erarbeitet wurden.
Die Kindereinrichtungen waren von Anfang an in die Festlegung von Evaluationskriterien
eingebunden und konnten sie in der Praxis erproben.
In 7 Qualitätsbereichen untersuchen die Einrichtungen ca. einmal jährlich gemeinsam mit allen
Beteiligten, ob sie in hoher Qualität arbeiten oder ob es in dem einen oder anderen Bereich noch
Nachbesserungsbedarf gibt.
Die Bereiche sind:
· Philosophie und Leitbild
· Bildungsinhalte
· Qualifikation der Mitarbeiter
· Erziehungspartnerschaft
· Arbeitsorganisation
· Qualitätsmanagement/ kontinuierliche Verbesserung
· Begleiteter Übergang in die Grundschule
Durch alle Themenbereiche ziehen sich die Schwerpunkte Ernährung und Bewegung, die uns
besonders wichtig sind. Die Wertigkeit ist entsprechend der Trägerphilosophie erkennbar.
Prinzipiell ist neben dem Kinderförderungsgesetz Sachsen–Anhalt das Bildungsprogramm des
Landes (Bildung: elementar) die Arbeitsgrundlage der Kindereinrichtungen.
Wie wird das Bildungsprogramm des Landes in den Kita`s umgesetzt?
Das Bildungsprogramm in Sachsen-Anhalt beschreibt 6 Bildungsbereiche:
1. Körper, Bewegung und Gesundheit
2. Kommunikation, Sprache(n) und Schriftkultur
3. (Inter)kulturelle und soziale Grunderfahrungen
4. Ästhetik und Kreativität
5. Mathematische Grunderfahrungen
6. Welterkundung und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen
Neben den Bildungsbereichen werden die Themen Übergang zur Grundschule,
Erziehungspartnerschaften und Qualitätsentwicklung beschrieben.
Sie erkennen hier die Parallelen zum Qualitätsmanagementprogramm „Kita – Frühling“ des
Eigenbetriebs.
Die Einrichtungen arbeiten sehr gezielt an der Umsetzung der obengenannten
Bildungsbereiche.
Hier geht es vor allen Dingen um die ganzheitliche Auseinandersetzung mit den Themen.
Ein Beispiel :
Ein oder auch mehrere Kinder entwickelten großes Interesse an der Frage; Was passiert mit
unserem Pinselwasser, wenn wir es in den Abfluss schütten?
Nun kann die Erzieherin/ der Erzieher in allen Bildungsbereichen zu dieser Thematik mit den
Kindern arbeiten.
Wichtig dabei ist es die Neugierde der Kinder wertzuschätzen und sie aufrechtzuhalten. Somit
wächst auch das Interesse, mehr und noch mehr zu erfahren.
Körper, Bewegung und Gesundheit
Hier kann es um die Bedeutung von Wasser generell gehen. Warum ist Wasser für uns so wichtig?
Unser Körper besteht auch aus Wasser. Im Wasser kann man sich toll bewegen; ein Ausflug ins
Schwimmbad etc.
Kommunikation, Sprache(n) und Schriftkultur
Ohne Kommunikation, ohne sprechen und besprechen kann man sich nicht austauschen.
Erzieherinnen motivieren die Kinder über ihre Ideen, ihre Erfahrungen und natürlich über ihre
Fantasie zu reden. Kinder können die ersten Schreibversuche machen und die von ihnen erkannten
Buchstaben und Symbole zu Papier bringen. Kinder, die aus anderen Ländern in unseren
Kindereinrichtungen betreut werden wissen vielleicht sogar was Wasser in ihrer Muttersprache heißt.
Ästhetik und Kreativität
Alle Erkenntnisse, alle Erfahrungen und Gedanken drücken Kinder gern in Bildern,
Gebastelten, in Rollenspielen, in Liedern und Geschichten aus. Vielleicht bauen sie auch eine
eigene Wasserleitung oder denken sich ein eigenes Abwassersystem aus. Sie erfinden. Hierfür bietet
die Einrichtung die Rahmenbedingungen und die nötigen Materialien. Grundsätzlich ist es wichtig,
die Arbeiten der Kinder wertzuschätzen und anzuerkennen.
Mathematische Grunderfahrungen
Wasser kann man in einen Messzylinder gießen und ablesen, wie viel Wasser im Gefäß ist. Die
Kinder werden mit Zahlen konfrontiert oder auch mit Maßen. Sie lernen Relationen kennen, z.B. viel
und wenig, hoch und tief, schwer und leicht, groß und klein. Sie bauen und konstruieren. Dabei
lernen sie Körper kennen; Würfel, Quader, Kugeln usw. Sie können schätzen und vergleichen.
Welterkundung und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen
Die Kinder haben die Möglichkeit mit Wasser zu experimentieren. Sie können Wasser in
seinen verschiedenen Aggregatzuständen erleben. Farbe in Wasser lösen, Wasser mit anderen Stoffen
mischen, Wasser reinigen usw. Schön wäre dann auch, wenn man die Gelegenheit hätte, ein Klärwerk zu
besuchen. So hätten die Kinder die Möglichkeit in der Realität zu sehen, was passiert mit meinem
Pinselwasser und wie wird es wieder sauber.
Wenn Eltern hier unterstützen könnten im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist es immer ein Gewinn
für die Kinder und die Einrichtung. Eltern könnten selbst sehen wie wissbegierig und ehrgeizig
Kinder sind und welche Lernerfahrungen Kinder in der Kita machen können.
Diese ganzen beschrieben Beispiele sind nur kleine Ausschnitte aus dem Kita Alltag.
Die Erzieherin/ der Erzieher hat die Aufgabe die Kinder in ihrem Tun und Handeln zu
beobachten, diese Beobachtungen festzuhalten und sie als Vorbereitung für das einmal im Jahr
stattfindende Entwicklungsgespräch zu nutzen.
Zu dem gibt es für jedes Kind eine Mappe oder einen Ordner, wir nennen es Portfolio. Hier
spiegelt sich durch niedergeschriebene Beobachtungen, Aussagen der Kinder, für Kinder wichtige
Zeichnungen oder Beschreibungen die Entwicklung des Kindes wieder. Lernprozesse werden deutlich
gemacht. Die Portfolios werden mit den Kindern geführt und sind Eigentum des Kindes und dessen
Eltern.
Nur anhand von genauen Beobachtungen kann die Erzieherin/der Erzieher die wirklichen
Interessen der Kinder erkennen und das pädagogische Handeln so auszurichten, dass jedes Kind eine
ganzheitliche Bildung in der Kita erfährt.
Das ist unser Auftrag und diesem müssen wir uns täglich neu stellen.
Damit die Fachkräfte für diese nicht immer einfache Aufgabe fachlich immer kompetent sind,
sorgen wir als Träger der Einrichtungen für die nötigen Rahmenbedingungen. Die Einrichtungen können
sich selbst Fortbildungen organisieren und zudem Fortbildungen des Trägers besuchen.
Unterstützung erhalten die Erzieherinnen und Erzieher bei ihrem Bildungsauftrag durch
Fortbildungsreihen zur musikalischen Früherziehung, zu Themen wie 100 Sprachen hat das Kind,
Ernährung und Bewegung, Konzeptentwicklung, Bild vom Kind usw.
Der Eigenbetrieb ist Netzwerkpartner der Stiftung
„Haus der kleinen Forscher“
. Alle Kindereinrichtungen im Eigenbetrieb beteiligen sich an diesem dauerhaften und
nachhaltigen Projekt.
Wo kann ich mein Kind für eine andere Einrichtung ummelden?
Eine Ummeldung ist persönlich zu den Sprechzeiten in der Geschäftstelle im Team
Einnahmemanagement/ Platzvergabe möglich.
Welche Unterlagen/ Angaben werden in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes benötigt?
Für eine Ummeldung Ihres Kindes in eine andere Einrichtung bedarf es einen wichtigen Grund (z.B.
wegen Umzug). Es werden dazu keine Unterlagen benötigt.
Ich bin arbeitslos geworden, welche Folgen ergeben sich für mein Kind hinsichtlich der Betreuungszeitstufe?
Ab dem darauf folgenden Monat hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf 5 Stunden Betreuung täglich.
Es macht sich daher eine
Änderung der
Betreuungszeitstufe erforderlich.
Sie haben die Möglichkeit, dass Formular auszudrucken und ausgefüllt unter Beifügung des
ALG-Bescheides oder des Eingliederungsvertrages in Kopie der Leiterin der Einrichtung abzugeben.
Oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiterin der Einrichtung und reichen
ihr dieses ausgefüllt, unter Beifügung des Nachweises der Arbeitslosigkeit wieder zurück.
Ich habe eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (mehr als 25 Std. in der Woche) und mein Kind muss daher mehr Stunden als bisher in der Kita betreut werden, was muss ich tun?
Bitte beantragen Sie eine
Änderung der
Betreuungszeitstufe. Sie haben die Möglichkeit, dass Formular auszudrucken und ausgefüllt unter
Beifügung des
Nachweises der
Erwerbstätigkeit der Leiterin der Einrichtung abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular
direkt von der Leiterin der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt, unter Beifügung des
Nachweises der Erwerbstätigkeit, wieder zurück.
Welche Nachweise müssen bei Änderung der Betreuungsstufe vorgelegt werden?
- Erwerbstätige - Nachweis der Erwerbstätigkeit (Formular Nachweis der Erwerbstätigkeit)
- Selbständige - Gewerbeanmeldung
- Freiberufler - Nachweis der Steuernummer
- ALG Empfänger - Eingliederungsvertrag / ARGE-Bescheid
- Studenten - Immatrikulationsbescheinigung
- Auszubildende - Ausbildungsvertrag
- Schüler - Schulbescheinigung
- Alleinerziehende - Unterhaltsnachweis
- Mutterschutz - Kopie Mutterpass oder Nachweis über voraussichtlichen Entbindungstermin (Ausstellung durch den Arzt)
Warum ist es notwendig, Änderungen der Wohnanschrift mitzuteilen?
Sie stellen damit die postalische Erreichbarkeit sicher.
Wie teile ich die Änderung mit?
Nutzen Sie bitte zur Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift das
Formular Änderung der
Wohnanschrift. Sie haben die Möglichkeit, dass Formular auszudrucken und ausgefüllt und
unterschrieben der Leiterin der Einrichtung abzugeben. Oder aber Sie erhalten dieses Formular
direkt von der Leiterin der Einrichtung und reichen ihr dieses ausgefüllt wieder zurück.
Ich habe geheiratet und mein Familiename und/oder der meines Kindes hat sich geändert, was muss ich beachten?
Die Änderung des Familiennamens sowohl der Eltern, als auch des Kindes teilen Sie bitte der Einrichtung mit. Dazu nutzen Sie bitte das Formular Änderung Familienname. Dieses können Sie ausdrucken und ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie der Leiterin der Einrichtung übergeben oder aber Sie erhalten dieses Formular direkt von der Leiterin.
Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?
Bei Namenswechsel reichen Sie bitte die Geburts-, Heirats-, oder Adoptionsurkunde in Kopie zusammen mit dem Formular Änderung Familienname ein.
Welche Möglichkeiten der Bezahlung des Kita- oder Hortplatzes habe ich?
Sie haben die Möglichkeit, per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren zu bezahlen. (siehe auch Formular Bestätigung der Zahlart)
Bis wann muss der Beitrag bezahlt sein?
Entsprechend des Kostenbescheides ist die Entrichtung des Beitrages jeweils am 1. des Monats fällig. Entsprechend dem vereinbarten Betreuungsumfang erhalten Sie zum Betreuungsvertrag Ihres Kindes einen Kostenbescheid über Ihre monatlichen Beiträge.
Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
Das
Kinderförderungsgesetz und die
Gebührensatzung für
Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle berücksichtigen die unterschiedlichen Verhältnisse von
Familien für die Festsetzung der Beiträge. Sollte es trotzdem einmal Probleme mit der Zahlung der
Beiträge geben, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns! Sie erreichen uns unter:
Team Rechnungswesen/ Mahnwesen
Tel.: +49(0) 345 221 56 66
Tel.: +49(0) 345 221 22 67
Fax: +49(0) 345-221 22 30
E-Mail: mahnwesen@halle.de
Versäumte Zahlungen müssen von uns jedoch gemahnt werden. Ab der ersten Mahnung erheben wir
eine Gebühr und Säumniszuschläge. Danach veranlassen wir die Einleitung der Zwangsvollstreckung.
Für Familien in finanziellen Notlagen kann der Beitrag auf der Grundlage eines Antrags für die
Zukunft gesenkt werden.
Steht mir eine Beitragsbefreiung zu und wo kann ich diese beantragen?
Wenn Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie einen
Beitragsnachlass erhalten. Dies richtet sich neben der Höhe des Einkommens z.B. nach der Anzahl der
Familienmitglieder und Ihren Aufwendungen für Miete. Beantragen können Sie den Beitragsnachlass bei
folgenden Stellen:
Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Stadtteile
Mitte/Nord/Ost:
Schopenhauer Straße 4
Tel.: +49(0) 345 221 22 25
Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Stadtteile
Südliche Innenstadt/Südstadt/Silberhöhe/Ammendorf:
Stendaler Str. 7
Tel.: +49(0) 345 772 66 23
Tel.: +49(0) 345 772 66 12
Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Stadtteile
Heide-Nord/Lettin/Halle-Neustadt:
Ernst-Haeckel-Weg 10 a
Tel.: +49(0) 345 221 58 37
Tel.: +49(0) 345 221 58 39
Tel.: +49(0) 345 221 58 59
Sie sollten sich noch vor der Aufnahme Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung an die
genannten Stellen wenden und Ihren Anspruch prüfen lassen. Der Beitragszuschuss wird Ihnen für eine
festgelegte Dauer gewährt.
Bitte achten Sie deshalb darauf, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag zu stellen! Soweit
sich Veränderungen Ihrer Einkommens- oder Familiensituation ergeben, sind Sie allerdings
verpflichtet, diese unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Ich möchte den Betreuungsvertrag kündigen, welche Fristen muss ich beachten und was muss ich tun?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel sechs Monate. In begründeten Fällen sind
Ausnahmeregelungen möglich.
Ihre Kündigung reichen Sie bitte schriftlich in der der Kindertagesstätte/ dem Hort oder aber
in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebs Kindertagesstätten ein! Sie können dazu das
Formular Kündigung
Betreuungsvertrag nutzen.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Sie kündigen möchten, damit wir den frei
werdenden Platz möglichst zeitnah wieder vergeben und den von der Warteliste nachrückenden Eltern
eine etwas längerfristige Planung ermöglichen können!
Mir wurde der Platz gekündigt, mein Kind soll aber weiterhin die Kita besuchen, was muss ich tun?
In diesem Fall ist Ihr erster Ansprechpartner/-in immer der Leiter oder die Leiterin der
Kindereinrichtung Ihres Kindes.






